Arena Fohnsdorf: Neuester „Ankermieter“ Müller hat offensichtlich mit der Arena wenig bis gar nichts zu tun …

Der Drogeriemarkt Müller dürfte innerhalb des Raumordnungsgesetzes als Händler doch einen gewissen Sonderstatus einnehmen, gilt er doch als „selbständiges Einkaufszentrum“, wenn man einem Bericht in der Kleinen Zeitung zum Urteil des LVwGH Steiermark folgt.

Was wird nun die Behörde tun? Wird die FA13 das Urteil bekämpfen? Bei einem Termin mit Frau Mag. Teschinegg und Mag. Peternell im Jahr 2011 hat die Fachabteilungsleiterin avisiert, dass sie Studien in Auftrag geben wolle, wo und wann die Zusammenrechnungsregel greift. Wäre spannend, was da drinnen steht. Vor allem erscheint es mir sehr unwahrscheinlich, dass die Fachabteilung 13 in einer rechtlichen Beurteilung zum Schluss kommt, in der Arena Fohnsdorf wären die Flächen zusammenzurechnen, wenn sie über Gutachten verfügt, die das Gegenteil behaupten.

Ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht! Bilden Sie sich selbst Ihr Urteil …

Hier zum Nachlesen: Kleine Zeitung – Murtal v. 12. 6. 2015

Auf der Arena-Homepage ist „Müller Drogeriemarkt“ jedoch unter den Arena-Shops angeführt, schauen Sie selber nach: Liste der Arena-Shops

Gebaut wurde der Drogeriemarkt Müller offensichtlich von der Arena2000 Errichtungs- und Finanzierungs-Gesellschaft, hier die Baubeschreibung an der Baustelle (aus dem Jahr 2014):

Baustellenbeschreibung

Baustellenbeschreibung: Bild anklicken und vergrößern!

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